Wartungsfugen
(Definition nach DIN 52460 Abschn. 2 -Begriffe-)
Die Wartungsfuge ist eine mit elastischen Dichtstoffen, starken
chemischen und/oder physikalischen
Einflüssen, ausgesetzte Fuge
die schadhaft werden kann.
Der Dichtstoff sollte in regelmäßigen
Zeitabständen überprüft und
gegebenenfalls erneuert werden, um
Folgeschäden zu vermeiden.
Sie unterliegt insoweit nicht der
Gewährleistung.
Auch Dichtstoffe haben bzgl. ihrer Belastbarkeit Grenzen, die bei
normaler Nutzung nicht erreicht oder
überschritten werden.
Als
Beispiele lassen sich anführen:
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch
auf Vollständigkeit.
Beachtet werden muss:
Die Wartungsfuge unterliegt nicht der
Gewährleistung üblicher
Verfugungsarbeiten. Dies hat zur Konsequenz, dass
die Wartungsfuge
bereits vor der Ausführung benannt und
festgelegt sein muss.
Welche
Fuge als Wartungsfuge eingestuft werden soll, muss also
schon im Angebot festgeschrieben sein.
Nachbemerkungen im Schadensfall sind nicht mehr möglich.
Die Wartungsfuge
Die genaue Definition des Begriffes
„Wartungsfuge“ für
Fugenabdichtungen mit elastischen
Fugendichtmassen
wie
z.B. bei Boden- Wandanschlussfugen im Sanitärbereichen,
bei Dehnungsfugen im Schwimmbädern und
bei elastischen
Fugen im Bau- und Baunebengewerbe allgemein,
wurde in der
DIN 52 460 genau mit folgendem Wortlaut
festgelegt:
„Die Wartungsfuge ist eine starkem
chemischen
und/oder physikalischen
Einflüssen ausgesetzte
Fuge , deren Dichtstoff in
regelmäßigen
Zeitabständen
überprüft und gegebenenfalls
erneuert werden muss , um Folgeschäden zu
vermeiden.“
Bei bestimmten Anwendungen für
Dichtstoffe kann es durchaus
angebracht sein, diese Fugen, den Zielen der
Qualitätssicherung
entsprechend in Wartungsverträge
einzubeziehen.
Fugenwartung bedeutet in erster Linie eine gründliche
Besichtigung
und Begutachtung in zeitlich sinnvollen
Abständen, speziell bei gegen
Feuchtigkeit, Wasser oder Chemikalien
abgedichteten Bewegungsfugen.